Die Löschung falscher oder manipulierter Praxisbewertungen schützt den Ruf der Praxis und verhindert wirtschaftlichen Schaden durch abgeschreckte Patienten, ist jedoch rechtlich nur bei nachweislich unrichtigen Tatsachenbehauptungen möglich.

Hintergrund

Zu den Vorteilen des Löschungsverfahrens gehören: Schutz vor wirtschaftlichem Schaden durch falsche Aussagen, Wiederherstellung eines fairen Bewertungsdurchschnitts, Abschreckungswirkung gegenüber gezielten Rufschädigungskampagnen sowie die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen, wenn Vorsatz nachgewiesen wird. Als Nachteile sind zu nennen: Zeitaufwendiger und teilweise kostspieliger Prozess bei anwaltlicher Unterstützung, eingeschränkter Rechtsanspruch (nur bei falschen Tatsachen, nicht bei Meinungsäußerungen), Risiko der Dunkelzifferbildung wenn Ärzte zu aggressiv gegen alle negativen Bewertungen vorgehen.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit sehr wenigen Online-Bewertungen insgesamt haben einen höheren Anteil einzelner negativer Bewertungen an ihrem Durchschnitt. Hier ist aktives Einwerben echter positiver Bewertungen wirkungsvoller als Löschungsverfahren.

Ärzteversichert empfiehlt, Online-Reputation als langfristige Investition zu verstehen: Regelmäßige echte positive Bewertungen schützen vor dem Einfluss einzelner negativer Ausreißer besser als reaktive Löschverfahren.

Löschung falscher Bewertungen schützt den Praxisruf und ist bei unrichtigen Tatsachenbehauptungen rechtlich möglich. Der Prozess ist zeitaufwendig. Langfristig schützen viele echte positive Bewertungen besser als reaktive Löschmaßnahmen.

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