Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) lohnt sich für kleine Arztpraxen dann, wenn sie als Instrument zur Mitarbeiterbindung und Gewinnung eingesetzt wird und die monatlichen Beiträge pro Mitarbeitenden im Budget der Praxis bleiben.

Hintergrund

Die bKV bietet Praxismitarbeitenden Zusatzleistungen wie Zahnarzt-Erstattungen, Sehhilfen oder Vorsorgeuntersuchungen ohne eigene Prämienzahlung. Für den Praxisinhaber sind die Beiträge als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Die Beiträge gelten bis zu einer Freigrenze von 50 Euro monatlich pro Mitarbeitenden als steuerfreier Sachbezug. Für kleine Praxen mit drei bis zehn Mitarbeitenden gibt es spezielle Tarife ohne Gesundheitsprüfung. Die bKV kann die Attraktivität der Praxis als Arbeitgeber erhöhen, was insbesondere im Fachkräftemangel des MFA-Bereichs relevant ist.

Wann gilt das nicht?

Für Praxen mit nur einem oder zwei Mitarbeitenden oder mit sehr engen Personalbudgets übersteigt der Verwaltungsaufwand möglicherweise den Nutzen. Praxen mit ohnehin hoher Mitarbeiterfluktuation profitieren weniger.

Ärzteversichert empfiehlt, die bKV als Teil eines Gesamtpakets zur Mitarbeiterbindung zu betrachten und gemeinsam mit den Mitarbeitenden zu klären, welche Zusatzleistungen ihnen am meisten nützen.

Betriebliche Krankenversicherung lohnt sich für kleine Praxen ab drei bis fünf Mitarbeitenden als Mitarbeiterbindungsinstrument. Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar und bis 50 Euro monatlich steuerfreier Sachbezug für Mitarbeitende.

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