Eine Bürgschaft lohnt sich für Ärzte nur dann, wenn sie zur Absicherung eines klar definierten Kredits dient und der Hauptschuldner über ausreichende wirtschaftliche Bonität verfügt, um das Risiko der Inanspruchnahme zu minimieren.
Hintergrund
Bürgschaften werden im ärztlichen Kontext vor allem bei Praxisgründungskrediten genutzt, wenn Banken zusätzliche Sicherheiten verlangen. Bürgen Ärzte für Mitgesellschafter einer Gemeinschaftspraxis oder für Familienmitglieder, übernehmen sie im Ernstfall das volle Schuldenrisiko des anderen. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft erlaubt dem Gläubiger, direkt den Bürgen in Anspruch zu nehmen, ohne zuvor den Hauptschuldner zu belangen. Die Bürgschaft gehört in die Vermögensaufstellung, da sie ein erhebliches latentes Risiko darstellt.
Wann gilt das nicht?
Bürgschaften für Fremde oder für Geschäftspartner ohne ausreichende Bonitätsprüfung sind für Ärzte grundsätzlich abzuraten. Alternativ sollten Avalbürgschaften oder Bankbürgschaften geprüft werden, die das persönliche Haftungsrisiko begrenzen.
Ärzteversichert empfiehlt, eine Bürgschaft nur nach eingehender rechtlicher und finanzieller Beratung zu übernehmen, da die persönliche Haftung im Worst-Case-Szenario die eigene Altersvorsorge gefährden kann.
Bürgschaft für Ärzte nur in klar definierten Fällen mit bonitätsstarkem Hauptschuldner. Selbstschuldnerische Bürgschaft bedeutet volles Haftungsrisiko. Immer rechtliche Beratung einholen, da Bürgschaftsinanspruchnahme die persönliche Altersvorsorge gefährdet.
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