Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) lohnt sich für Arztpraxen in GmbH-Form oder als MVZ, da der Geschäftsführer persönlich für Managemententscheidungen haftet, nicht jedoch für klassische Einzelpraxen.
Hintergrund
Bei Arztpraxen als GmbH, MVZ oder BAG können Geschäftsführer und leitende Gesellschafter persönlich für wirtschaftliche Schäden haften, die durch Managementfehler entstehen. Dies umfasst Steuerversäumnisse, falsche Investitionsentscheidungen, Verstöße gegen Arbeitnehmerschutz oder Fehler bei der Buchführung. Die D&O-Versicherung deckt diese persönlichen Haftungsansprüche ab und schützt das Privatvermögen des Geschäftsführers. Für kleine MVZ mit wenigen Ärzten können spezialisierte D&O-Tarife mit günstigen Jahresprämien ab etwa 500 bis 1.500 Euro abgeschlossen werden.
Wann gilt das nicht?
Für klassische Einzelpraxen als Freiberufler ohne GmbH-Struktur ist eine D&O-Versicherung nicht relevant, da die Haftung über die allgemeine Berufshaftpflicht abgedeckt ist. Die klassische Berufshaftpflicht deckt Behandlungsfehler ab, die D&O deckt Managementfehler.
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Gründung eines MVZ oder der Umwandlung einer Praxis in eine GmbH den D&O-Versicherungsschutz als festen Bestandteil der Absicherungsstrategie zu berücksichtigen.
D&O-Versicherung lohnt sich für Arztpraxen in GmbH-Form oder als MVZ, da Geschäftsführer persönlich für Managementfehler haften. Für Einzelpraxen als Freiberufler ist D&O nicht notwendig. Jahresprämien ab 500 Euro sind überschaubar.
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