Leasing lohnt sich in der Arztpraxis besonders für technische Geräte mit schnellem Wertverlust, da Leasingraten vollständig als Betriebsausgabe absetzbar sind. Darlehen sind bei langlebigen Investitionen besser, wenn die Praxis Eigentümerin bleiben soll.

Hintergrund

Der steuerliche Unterschied: Bei einem Darlehenskauf ist nur die Abschreibung (AfA) der jährliche Aufwand, bei Leasing ist die volle Leasingrate absetzbar. Bei Geräten mit kurzer Nutzungsdauer (z.B. IT-Geräte, die alle drei bis fünf Jahre erneuert werden) ist Leasing oft günstiger, weil keine Restwertprobleme entstehen. Für langlebige Medizingeräte (z.B. Röntgenapparatur, die 15 bis 20 Jahre genutzt wird) ist ein Darlehenskauf wirtschaftlicher, da nach der Tilgung keine laufenden Kosten mehr anfallen und der Wiederverkaufswert der Praxis erhalten bleibt.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr großen Investitionen, die die Kreditlinie der Praxis belasten würden, kann Leasing die Liquidität schonen, auch wenn die Gesamtkosten höher sind. Bei unsicherer Nutzungsdauer oder schnellem technologischen Wandel ist Leasing flexibler.

Ärzteversichert empfiehlt, für jede größere Praxisinvestition eine individuelle Vergleichsrechnung zwischen Darlehen und Leasing anzustellen, da Zinssätze, Abschreibungssätze und Nutzungsdauer erheblich variieren.

Leasing für kurzlebige Technik (IT, Diagnosegeräte): Raten vollständig absetzbar, keine Restwertprobleme. Darlehen für langlebige Investitionen: Praxis bleibt Eigentümerin, keine laufenden Kosten nach Tilgung. Individuelle Vergleichsrechnung entscheidet.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →