Ein Dienstwagen lohnt sich für niedergelassene Ärzte mit überwiegend beruflicher Nutzung (mehr als 50 Prozent), da die Fahrzeugkosten dann als Betriebsausgabe absetzbar sind und den steuerpflichtigen Praxisgewinn reduzieren.

Hintergrund

Ärzte können zwischen zwei Methoden wählen: Beim Fahrtenbuch werden ausschließlich die tatsächlichen Betriebsfahrten als Betriebsausgabe angesetzt. Bei der 1-Prozent-Methode werden monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert, dafür alle Fahrzeugkosten als Betriebsausgabe abgesetzt. Das Fahrtenbuch lohnt sich bei überwiegend beruflicher Nutzung, die 1-Prozent-Methode bei hohem Privatnutzungsanteil. Bei Elektrofahrzeugen gilt eine günstigere 0,25-Prozent-Methode, was den Dienstwagen als Elektroauto für viele Ärzte besonders attraktiv macht.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich in einer Praxis oder einem Krankenhaus arbeiten und keine Hausbesuche oder Fahrten zu Patienten machen, haben oft kaum abzugsfähige Betriebsfahrten. Für sie lohnt sich ein Dienstwagen steuerlich weniger.

Ärzteversichert empfiehlt, die Dienstwagen-Entscheidung mit dem Steuerberater durchzurechnen und dabei Fahrtenbuch versus 1-Prozent-Methode konkret zu vergleichen, da die steuerliche Wirkung von Fahrzeugtyp und Nutzungsanteil abhängt.

Dienstwagen lohnt sich für Ärzte mit mehr als 50 Prozent beruflicher Nutzung. Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Methode: Vergleich mit Steuerberater entscheidend. Elektrofahrzeuge profitieren von günstiger 0,25-Prozent-Methode.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →