Factoring für Arzthonorare lohnt sich für Privatärzte oder Praxen mit hohem Privatpatientenanteil, wenn der sofortige Liquiditätszufluss die Factoring-Gebühren von zwei bis vier Prozent des Rechnungsbetrags wirtschaftlich rechtfertigt.
Hintergrund
Beim Factoring verkauft die Praxis ihre GOÄ-Forderungen an ein Factoring-Unternehmen und erhält innerhalb von ein bis drei Tagen den Betrag ausgezahlt. Das Factoring-Unternehmen übernimmt das Ausfallrisiko (echtes Factoring) oder nicht (unechtes Factoring). Die typischen Kosten betragen zwei bis vier Prozent des Rechnungsbetrags. Für Praxen mit hohem Privatpatientenanteil und langen Zahlungszielen (GOÄ-Rechnungen werden oft 30 bis 60 Tage nach Rechnungsstellung bezahlt) kann Factoring die Liquiditätssituation erheblich verbessern. Spezielle Arzt-Factoring-Anbieter wie Medifactoring kennen die berufsrechtlichen Besonderheiten.
Wann gilt das nicht?
Für Kassenarztpraxen mit geringem Privatanteil, die ihren Großteil der Einnahmen quartalsweise von der KV erhalten, lohnt sich Factoring in der Regel nicht. Praxen mit stabiler Liquidität und kurzen Zahlungszielen profitieren ebenfalls kaum.
Ärzteversichert empfiehlt, Factoring-Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen und die tatsächlichen Kosten gegen den Liquiditätsvorteil zu rechnen, da Factoring ein Liquiditätsinstrument und kein Finanzierungsinstrument ist.
Factoring für Arzthonorare lohnt sich bei hohem Privatpatientenanteil und Liquiditätsbedarf. Kosten von zwei bis vier Prozent des Rechnungsbetrags gegen sofortige Liquidität abwägen. Für reine Kassenärzte meist nicht wirtschaftlich.
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