Gruppenversicherungen für kleine Arztpraxen lohnen sich besonders dann, wenn sie Mitarbeitenden ohne individuelle Gesundheitsprüfung Zugang zu BU-Versicherungen oder Risikolebensversicherungen zu günstigeren Gruppenkonditionen ermöglichen.

Hintergrund

Gruppenversicherungen werden durch den Arbeitgeber organisiert und bündeln mehrere Personen in einem Vertrag. Für kleine Praxen ab drei bis fünf Mitarbeitenden bieten manche Versicherer Sondertarife mit vereinfachter oder entfallener Gesundheitsprüfung. Dies ist besonders wertvoll für Mitarbeitende, die aufgrund von Vorerkrankungen individuell keinen BU-Schutz erhalten würden. Der Praxisinhaber kann die Prämien als Betriebsausgabe absetzen oder im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gestalten. Die Mitarbeitenden erhalten wertvolle Absicherung oft zu Konditionen, die sie privat nicht bekommen würden.

Wann gilt das nicht?

Für Einzelpraxen mit weniger als drei Mitarbeitenden bieten die meisten Versicherer keine Gruppenkonditionen an. Hier bleiben nur Einzelverträge oder die bAV-Lösung als Alternative.

Ärzteversichert empfiehlt, Gruppenversicherungen im Rahmen der Mitarbeiterbindungsstrategie einzusetzen und dabei auf Produkte mit vereinfachter Gesundheitsprüfung zu achten, da diese den größten Mehrwert für die Belegschaft bieten.

Gruppenversicherungen lohnen sich für kleine Praxen ab drei bis fünf Mitarbeitenden, besonders wenn vereinfachte Gesundheitsprüfung Zugang zu BU-Schutz ermöglicht. Prämien als Betriebsausgabe absetzbar. Wertvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung.

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