Eine Kfz-Versicherung für Ärzte lohnt sich im Sinne einer Vollkasko-Erweiterung besonders für Dienstfahrzeuge mit beruflicher Nutzung, da Schadensrisiken bei Hausbesuchen oder Kongressfahrten erhöht sind.

Hintergrund

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und für jeden Arzt mit eigenem Fahrzeug Pflicht. Die Frage des "Lohnens" betrifft primär die Vollkasko: Bei einem Praxisfahrzeug, das täglich genutzt wird, Wert hat und dessen Ausfall den Betrieb beeinträchtigt, ist Vollkasko empfehlenswert. Ärzte können ihr beruflich genutztes Fahrzeug in der Praxis als Betriebsvermögen führen und die Versicherungsprämien als Betriebsausgabe absetzen. Spezielle Arzt-Kfz-Tarife einiger Versicherer berücksichtigen den häufig geringen Schadensverlauf bei Ärzten und bieten entsprechende Rabatte.

Wann gilt das nicht?

Bei älteren Fahrzeugen mit geringem Restwert (unter 5.000 Euro) lohnt sich eine Vollkasko in der Regel nicht, da die Prämien im Verhältnis zum möglichen Erstattungsbetrag zu hoch sind. Hier reicht die Teilkasko.

Ärzteversichert empfiehlt, Kfz-Versicherungen jährlich zu vergleichen und bei beruflich genutzten Fahrzeugen die steuerliche Behandlung der Prämien mit dem Steuerberater abzustimmen.

Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, Vollkasko für Dienstwagen empfehlenswert. Prämien für beruflich genutzte Fahrzeuge als Betriebsausgabe absetzbar. Jährlicher Tarifvergleich und steuerliche Abstimmung mit Steuerberater empfohlen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →