Mitarbeiterabsicherung in kleinen Arztpraxen lohnt sich als Instrument zur Bindung von qualifizierten MFA und Praxispersonal, da der Wettbewerb um Fachkräfte im Gesundheitswesen zunimmt und Zusatzleistungen die Attraktivität als Arbeitgeber steigern.

Hintergrund

Die wichtigsten Bausteine der Mitarbeiterabsicherung: Betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit Entgeltumwandlung ist seit 2019 durch den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent besonders attraktiv. Betriebliche Krankenversicherung (bKV) ermöglicht steuerfreie Sachbezüge bis 50 Euro monatlich. Unfallversicherung für Mitarbeitende erweitert den gesetzlichen Schutz auf Privatunfälle. Gruppenberufsunfähigkeitsversicherungen bieten ohne Gesundheitsprüfung Zugang zu BU-Schutz. Die Kosten aller Maßnahmen sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

Wann gilt das nicht?

Praxen in stabilen ländlichen Regionen mit langjährigen Mitarbeitenden und geringem Wettbewerb haben weniger Druck durch Mitarbeiterfluktuation. Für sie kann ein fokussierter Ansatz mit einzelnen attraktiven Maßnahmen statt eines Gesamtpakets ausreichen.

Ärzteversichert empfiehlt, die Mitarbeiterabsicherung als Teil einer Gesamtstrategie zur Praxis-Attraktivität zu betrachten und gemeinsam mit den Mitarbeitenden die gewünschten Bausteine zu priorisieren.

Mitarbeiterabsicherung in kleinen Praxen lohnt sich als Bindungsinstrument. bAV mit gesetzlichem 15-Prozent-Arbeitgeberzuschuss und bKV bis 50 Euro steuerfreier Sachbezug sind die wichtigsten Maßnahmen. Alle Kosten als Betriebsausgabe absetzbar.

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