Rürup (Basisrente) lohnt sich für Ärzte im Ruhestand nicht mehr als Neuabschluss, da der steuerliche Abzug der Beiträge vom Erwerbseinkommen abhängt und im Ruhestand kein ausreichendes Erwerbseinkommen für sinnvolle Absetzungen vorhanden ist.
Hintergrund
Der Vorteil der Rürup-Rente besteht im Sonderausgabenabzug der Beiträge von bis zu 29.344 Euro jährlich (2026) beim zu versteuernden Einkommen. Im Ruhestand bezieht der Arzt primär Versorgungswerks-Rente oder passive Einnahmen, die eine andere Steuerstruktur haben. Die Rürup-Rente ist nicht kapitalisierbar und nicht vererbbar, was für Ruheständler zusätzlich nachteilig ist. Bereits bestehende Rürup-Verträge werden plangemäß als lebenslange Rente ausgezahlt und der steuerpflichtige Ertragsanteil steigt jährlich an.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die im Ruhestand noch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (z.B. Gutachten, Honorartätigkeiten) erzielen und darauf hohe Steuern zahlen, können in Ausnahmefällen noch von Rürup-Beiträgen profitieren.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten im Ruhestand, bestehende Rürup-Verträge plangemäß laufen zu lassen und keine neuen Verträge abzuschließen. Die Ausschüttungsstrategie für andere Vermögenswerte sollte im Vordergrund stehen.
Rürup lohnt sich für Ärzte im Ruhestand nicht als Neuabschluss, da das steuerlich abzugsfähige Erwerbseinkommen fehlt. Bestehende Verträge plangemäß als lebenslange Rente laufen lassen. Schwerpunkt im Ruhestand auf Entnahmestrategie legen.
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