Rürup lohnt sich für Assistenzärzte in der Regel nicht, da das Bruttoeinkommen von typischerweise 50.000 bis 70.000 Euro zu einem niedrigen Grenzsteuersatz führt und die lebenslange Kapitalbindung in der frühen Karrierephase nachteilig ist.

Hintergrund

Der steuerliche Vorteil der Rürup-Rente ist proportional zum Grenzsteuersatz: Ein Assistenzarzt mit 60.000 Euro Jahreseinkommen zahlt einen Grenzsteuersatz von etwa 35 bis 40 Prozent. Der Sonderausgabenabzug bringt zwar Steuerersparnis, diese ist aber deutlich geringer als bei selbstständigen Ärzten mit 150.000 bis 250.000 Euro Jahreseinkommen. Zudem ist Rürup weder beleihbar, noch kapitalisierbar und nicht vererbbar. In der Assistenzzeit, in der hohe Flexibilität und Umzugsmobilität gefragt sind, ist ein starres Rentenprodukt weniger geeignet.

Wann gilt das nicht?

Assistenzärzte, die bereits in dieser Phase erhebliche Steuerlasten haben (z.B. durch Zusatzeinnahmen, Kapitaleinkünfte oder nebenwerkliche Selbstständigkeit), können von Rürup profitieren. Ebenso ist Rürup bei einer Nebenbeschäftigung als Gutachter oder Honorararzt sinnvoll.

Ärzteversichert empfiehlt Assistenzärzten, in der frühen Karrierephase auf flexible ETF-Sparpläne zu setzen und Rürup erst beim Übergang zur Selbstständigkeit mit deutlich höherem Grenzsteuersatz zu prüfen.

Rürup lohnt sich für Assistenzärzte kaum, da der Grenzsteuersatz zu niedrig für maximale Steuerersparnis ist und die Kapitalbindung in der frühen, mobilen Karrierephase nachteilig ist. ETF-Sparpläne als flexiblere Alternative bevorzugen.

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