Rürup lohnt sich für niedergelassene Fachärzte mit einem Jahresgewinn über 100.000 Euro sehr gut, da der Sonderausgabenabzug von bis zu 29.344 Euro jährlich bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent eine Steuerersparnis von über 12.000 Euro erzeugt.
Hintergrund
Niedergelassene Fachärzte sind typischerweise Mitglieder im Versorgungswerk ihrer Ärztekammer, zahlen dort Pflichtbeiträge und können durch Rürup die Gesamtvorsorge ergänzen. Der Vorteil: Rürup-Beiträge können als Sonderausgaben abgezogen werden und reduzieren den zu versteuernden Gewinn direkt. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart ein Rürup-Beitrag von 20.000 Euro rund 8.400 Euro Steuern im laufenden Jahr. Im Rentenalter werden die Bezüge zwar versteuert, aber in der Regel zu einem deutlich niedrigeren Grenzsteuersatz als während der aktiven Berufsphase.
Wann gilt das nicht?
Fachärzte mit vergleichsweise niedrigem Praxisgewinn (unter 60.000 Euro) oder in Phasen der Praxisgründung mit höheren Investitionen sollten die Liquidität priorisieren und Rürup erst bei stabilem hohen Einkommen einsetzen.
Ärzteversichert empfiehlt Fachärzten, Rürup im Verbund mit der Versorgungswerks-Pflichtmitgliedschaft als zweites Standbein der Altersvorsorge aufzubauen und die Beiträge jährlich an die tatsächliche Gewinnsituation anzupassen.
Rürup lohnt sich für Fachärzte mit Praxisgewinn über 100.000 Euro sehr gut. Bis zu 29.344 Euro jährlich als Sonderausgaben abziehen und bis zu 12.000 Euro Steuern sparen. Im Rentenalter geringere Besteuerung als in der aktiven Berufsphase.
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