Rürup lohnt sich für Medizinstudenten nicht, da der Sonderausgabenabzug für Rürup-Beiträge ein steuerpflichtiges Einkommen voraussetzt, das Studenten typischerweise nicht in ausreichender Höhe haben.
Hintergrund
Der steuerliche Vorteil der Rürup-Rente entsteht durch die Reduzierung des zu versteuernden Einkommens. Medizinstudenten, die von Eltern, BAföG oder Nebenjobs leben, haben keine oder sehr geringe Steuerlast. Ein Rürup-Beitrag würde keine nennenswerte Steuerersparnis erzeugen. Zusätzlich ist Rürup kapitalbindend und nicht flexibel, was für Studenten in einer ungewissen Lebensphase besonders nachteilig ist. Für Medizinstudenten mit Nebenjobs (z.B. Werkstudenten) gibt es deutlich geeignetere Sparformen wie ETF-Sparpläne, die Flexibilität erhalten.
Wann gilt das nicht?
Medizinstudenten, die im Nebenjob oder als studentische Hilfskräfte erhebliche Einkünfte erzielen und dabei den Grundfreibetrag überschreiten, könnten theoretisch von kleinen Rürup-Beiträgen profitieren. In der Praxis ist der Steuervorteil aber marginal.
Ärzteversichert empfiehlt Medizinstudenten, mit dem Berufseinstieg als Assistenzarzt einen ETF-Sparplan zu starten und Rürup erst beim Übergang zur Selbstständigkeit in den Blick zu nehmen.
Rürup lohnt sich für Medizinstudenten nicht, da kaum steuerlich abzugsfähiges Einkommen vorhanden ist. Stattdessen ETF-Sparplan zum Berufseinstieg starten und Rürup erst bei der Niederlassung als Selbstständiger prüfen.
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