Rürup lohnt sich für niedergelassene Ärzte als eine der steuerlich effizientesten Altersvorsorgeoptionen, da Praxisgewinne von 150.000 bis 300.000 Euro häufig im Spitzensteuersatz liegen und der Sonderausgabenabzug direkte Steuerersparnisse von 12.000 bis 15.000 Euro jährlich ermöglicht.

Hintergrund

Niedergelassene Ärzte sind typischerweise Mitglieder im Versorgungswerk ihrer Landesärztekammer, das die pflichtmäßige Altersvorsorge übernimmt. Rürup ergänzt als zweite Säule die Altersvorsorge. Der Sonderausgabenabzug für Rürup-Beiträge ist in 2026 auf 29.344 Euro begrenzt (100 Prozent des Höchstbetrags für Alleinstehende). Wird der volle Betrag eingezahlt, spart ein Arzt bei 42 Prozent Grenzsteuersatz rund 12.300 Euro Einkommensteuer. Im Rentenalter wird die Rürup-Rente zum dann geltenden Einkommensteuersatz besteuert, der typischerweise unter dem Spitzensteuersatz der aktiven Berufsphase liegt.

Wann gilt das nicht?

In Jahren mit niedrigem Praxisgewinn (z.B. bei krankheitsbedingtem Ausfall oder Praxisneugründung mit hohen Investitionen) kann es sinnvoll sein, den Rürup-Beitrag zu reduzieren. Variable Beitragsverträge ermöglichen diese Flexibilität.

Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten, Rürup als festen Bestandteil der Altersvorsorgeplanung zu nutzen und die jährlichen Beiträge regelmäßig mit dem Steuerberater an die tatsächliche Gewinnsituation anzupassen.

Rürup ist für niedergelassene Ärzte eine der steuerlich effizientesten Vorsorgeoptionen: Bis zu 29.344 Euro jährlich absetzen und bis zu 12.300 Euro Steuern sparen. Variable Beitragsverträge an Gewinnschwankungen anpassen. Mit Steuerberater planen.

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