Rürup lohnt sich für Oberärzte als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung und ggf. zur betrieblichen Altersversorgung, wenn das Gesamteinkommen durch Bereitschaftsdienst-Zulagen oder Nebentätigkeiten den Spitzensteuersatz erreicht.

Hintergrund

Oberärzte sind angestellt und zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung oder haben sich in das Versorgungswerk befreien lassen. Das Bruttoeinkommen liegt typischerweise zwischen 80.000 und 130.000 Euro, was einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent erreicht. Bei diesem Steuersatz erzeugt der Rürup-Beitrag eine relevante Steuerersparnis. Sind Liquidationsbeteiligungen oder erhebliche Nebentätigkeiten vorhanden, wird Rürup noch attraktiver. Im Vergleich zu niedergelassenen Ärzten haben Oberärzte jedoch bereits eine gesetzliche Grundversorgung (GRV oder Versorgungswerk), weshalb der Bedarf an Rürup als Pflichtprogramm weniger dringlich ist.

Wann gilt das nicht?

Oberärzte am Beginn der Karriere mit noch niedrigerem Gehalt oder mit ausreichendem Rentenanspruch aus der GRV benötigen Rürup weniger dringend. Hier können andere Anlageformen mehr Flexibilität bieten.

Ärzteversichert empfiehlt Oberärzten, Rürup als optionale Ergänzung zu betrachten und die Beiträge gezielt in Jahren mit hohem steuerpflichtigen Einkommen (z.B. bei hohen Liquidationserlösen) einzusetzen.

Rürup lohnt sich für Oberärzte bei Gesamteinkommen im Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Als Ergänzung zur GRV oder zum Versorgungswerk geeignet, aber weniger dringlich als für Selbstständige. In Jahren mit hohem Einkommen gezielt Beiträge maximieren.

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