Rürup lohnt sich für PJ-Studenten nicht, da die PJ-Aufwandsentschädigungen von typischerweise 600 bis 1.000 Euro monatlich kein ausreichendes steuerpflichtiges Einkommen erzeugen, das durch Rürup-Beiträge steuerlich optimiert werden könnte.
Hintergrund
PJ-Studenten befinden sich im Praktischen Jahr, dem letzten Studienjahr der Humanmedizin. Die Aufwandsentschädigungen variieren je nach Universität und Ausbildungsklinik zwischen 300 und 1.200 Euro monatlich und sind häufig nicht sozialversicherungspflichtig. Das Jahreseinkommen liegt damit weit unterhalb des Grundfreibetrags von 11.784 Euro (2026). Ein Rürup-Beitrag würde keine Steuerersparnis erzeugen, da kaum Steuern gezahlt werden. Zudem wäre das eingezahlte Kapital im Rürup-Vertrag bis zum Rentenalter gebunden und nicht verfügbar.
Wann gilt das nicht?
PJ-Studenten, die neben dem PJ erhebliche Nebeneinkünfte aus früheren Jahren oder Nebentätigkeiten haben und in diesem Jahr Steuern zahlen, könnten theoretisch geringe Rürup-Beiträge steuerlich nutzen. In der Praxis ist dies selten relevant.
Ärzteversichert empfiehlt PJ-Studenten, die Zeit im Praktischen Jahr für die Planung der späteren Altersvorsorge zu nutzen, die konkrete Umsetzung aber erst mit Beginn der Assistenzarztzeit und entsprechendem Einkommen vorzunehmen.
Rürup lohnt sich für PJ-Studenten nicht, da das geringe PJ-Entgelt unter dem Grundfreibetrag liegt und keine steuerlich relevante Ersparnis erzielt werden kann. Altersvorsorgeplanung im PJ beginnen, Umsetzung erst ab Assistenzarzt-Einkommen starten.
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