Als Kassenarzt sind die Berufshaftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Praxisausfallversicherung unverzichtbar, da ein unversicherter Schaden oder eine Erkrankung die gesamte Praxistätigkeit und damit das Einkommen aus der KV-Vergütung sofort gefährdet.
Hintergrund
Kassenärzte erhalten ihre Vergütung ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung auf Basis erbrachter Leistungen. Fällt die Praxis wegen Krankheit, Brand oder technischem Defekt aus, versiegt die Einnahmequelle unmittelbar. Eine Praxisausfallversicherung ersetzt laufende Fixkosten wie Miete, Personal und Kredite für die Dauer der Unterbrechung. Die Berufshaftpflicht schützt vor Schadensersatzforderungen aus Behandlungsfehlern, für die Kassenärzte persönlich haften.
Wann gilt das nicht?
Kassenärzte in Angestelltenverhältnissen innerhalb eines MVZ sind über den Träger versichert und benötigen keine eigene Berufshaftpflicht als Einzelperson. Wer als Kassenarzt nur auf Teilzeitbasis tätig ist und ein weiteres gesichertes Einkommen hat, kann den Praxisausfallschutz in geringerer Höhe ansetzen.
Ärzteversichert bietet Kassenärzten maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die auf die spezifischen Einkommensverhältnisse und Haftungsrisiken niedergelassener GKV-Ärzte abgestimmt sind.
Für Kassenärzte sind Berufshaftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung und Praxisausfallversicherung die drei zentralen Absicherungen, da Praxisunterbrechungen direkt den Einkommensverlust bedeuten.
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