Als Privatarzt sind eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine konsequente Einkommensabsicherung unverzichtbar, da Privatärzte vollständig auf den eigenen Patientenstamm und die erbrachten Leistungen als Einkommensquelle angewiesen sind.

Hintergrund

Privatärzte rechnen ihre Leistungen direkt nach GOÄ mit den Patienten ab und tragen das volle wirtschaftliche Ausfallrisiko. Haftungsansprüche aus Behandlungsfehlern können bei privatärztlicher Tätigkeit besonders hoch ausfallen, da Patienten höhere Erwartungen an die Versorgungsqualität stellen und häufiger juristisch vorgehen. Die Berufshaftpflicht sollte daher Deckungssummen von mindestens 3 bis 5 Millionen Euro aufweisen.

Wann gilt das nicht?

Privatärzte, die ausschließlich im Angestelltenverhältnis eines Krankenhauses tätig sind, ohne eigene Niederlassung, sind über die Krankenhausträgerhaftpflicht abgesichert. Wer als Privatarzt nur IGeL-Leistungen als Ergänzung zur kassenzahnärztlichen Tätigkeit anbietet, kann auf eine kombinierte Berufshaftpflicht zurückgreifen.

Ärzteversichert unterstützt Privatärzte bei der Auswahl passender Deckungssummen und der Gestaltung einer lückenlosen Absicherung für alle Risiken der privatärztlichen Tätigkeit.

Privatärzte brauchen vor allem eine hochwertige Berufshaftpflicht mit ausreichenden Deckungssummen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Einkommensabsicherung für Ausfallzeiten.

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