Beim Praxis-Neubau sind Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflicht und eine frühzeitig abgeschlossene Gebäudeversicherung unverzichtbar, da die Bauphase eines der größten Schadensrisiken im gesamten Praxislebenszyklus darstellt.
Hintergrund
Die Bauleistungsversicherung schützt vor unvorhergesehenen Schäden am Rohbau durch Vandalismus, Sturm, Diebstahl von Baumaterialien oder Konstruktionsfehler. Die Bauherrenhaftpflicht greift, wenn Dritte auf oder durch die Baustelle zu Schaden kommen. Da Ärzte als Bauherren häufig keine Baufachkenntnis mitbringen, sind diese Versicherungen besonders wichtig. Kosten für Bauleistungsversicherungen richten sich nach der Bausumme und liegen üblicherweise bei 0,1 bis 0,2 Prozent davon.
Wann gilt das nicht?
Wer Praxisräume lediglich mietet und der Vermieter den Umbau verantwortet, benötigt keine eigene Bauleistungsversicherung. In diesem Fall liegt die Bauherreneigenschaft und damit die Versicherungspflicht beim Vermieter oder der beauftragten Baufirma.
Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Praxis-Neubau von der Bauphase bis zur Eröffnung und stellt sicher, dass alle Versicherungen lückenlos ineinandergreifen.
Beim Praxis-Neubau sind Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflicht Pflicht. Ohne diese Absicherungen trägt der Arzt als Bauherr alle Baurisiken selbst.
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