Beim Praxis-Umbau entstehen eigenständige Versicherungsrisiken, da bestehende Praxissach- und Gebäudeversicherungen die Umbauphase häufig nicht oder nur eingeschränkt abdecken, und eine temporäre Bauleistungsversicherung den notwendigen Schutz bietet.
Hintergrund
Während eines Praxisumbaus sind Handwerker auf dem Gelände aktiv, Teile der Praxis stehen offen, und wertvolle Einrichtungsgegenstände sind vorübergehend nicht durch reguläre Versicherungen geschützt. Eine Bauleistungsversicherung deckt Schäden am Umbauwerk selbst, während eine Bauherrenhaftpflicht für Schäden an Dritten haftet. Außerdem sollte die Gebäudeversicherung des Eigentümers über die geplanten Umbaumaßnahmen informiert werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Wann gilt das nicht?
Bei kleinen Renovierungsmaßnahmen wie Malerarbeiten oder dem Austausch von Bodenbelägen ist eine gesonderte Bauleistungsversicherung meist nicht erforderlich. Umfangreiche bauliche Maßnahmen wie Wanddurchbrüche, neue Installationen oder Dacharbeiten sollten hingegen immer versicherungstechnisch separat abgesichert werden.
Ärzteversichert empfiehlt, vor jedem Umbau den bestehenden Versicherungsschutz zu prüfen und Deckungslücken gezielt zu schließen.
Beim Praxis-Umbau sollte eine temporäre Bauleistungsversicherung abgeschlossen und die bestehende Gebäudeversicherung über die Maßnahmen informiert werden, um Versicherungslücken zu vermeiden.
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