Ein ambulantes OP-Zentrum benötigt eine spezialisierte Berufshaftpflichtversicherung mit deutlich erhöhten Deckungssummen, eine Betriebshaftpflicht sowie eine Anlagenversicherung für die hochwertige OP-Infrastruktur, da das Schadensrisiko im operativen Bereich erheblich höher ist als in einer Standardpraxis.

Hintergrund

Ambulante OP-Zentren führen Eingriffe in Narkose oder Lokalanästhesie durch und haften für Behandlungsfehler, Komplikationen und Narkoseschäden. Die Deckungssummen in der Berufshaftpflicht sollten mindestens 5 bis 10 Millionen Euro betragen. Hinzu kommt die technische Absicherung von OP-Tischen, Narkosegeräten, Monitoringsystemen und Sterilisationsanlagen über eine Maschinenbruch- oder Anlagenversicherung. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert laufende Kosten bei technischen Ausfällen ab.

Wann gilt das nicht?

Wenn das ambulante OP-Zentrum als Teil eines Krankenhauses betrieben wird und der Krankenhausträger den Versicherungsschutz vollständig übernimmt, entfällt die Notwendigkeit eigener Policen. Bei reinen Tageskliniken ohne operativen Schwerpunkt gelten abweichende Anforderungen.

Ärzteversichert verfügt über spezialisierte Lösungen für ambulante OP-Zentren und berücksichtigt dabei sowohl die individuelle Risikostruktur als auch die rechtlichen Anforderungen an den Betrieb.

Ambulante OP-Zentren brauchen eine spezialisierte Berufshaftpflicht mit hohen Deckungssummen, eine Betriebshaftpflicht und eine Anlagenversicherung für die OP-Infrastruktur.

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