Ein Praxis-Labor benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung, die Labordiagnostik und die daraus resultierenden Behandlungsentscheidungen ausdrücklich mitversichert, sowie eine Sachversicherung für die oft kostspielige Laborausstattung.
Hintergrund
Laborgeräte wie Hämatologie-Analysatoren, Zentrifugen und Schnelltestgeräte können Anschaffungskosten von mehreren zehntausend Euro verursachen. Gleichzeitig entstehen Haftungsrisiken aus fehlerhaften Laborergebnissen, die zu falschen Diagnosen und Behandlungen führen können. Viele Standard-Berufshaftpflichten beziehen Labordiagnostik ein, sofern sie in der Beschreibung des Tätigkeitsbereichs aufgeführt ist. Bei ausgelagerter Labordiagnostik durch externe Labore liegt die Haftung beim Labor, nicht bei der einsendenden Praxis.
Wann gilt das nicht?
Praxen, die keine eigene Labordiagnostik betreiben und ausschließlich mit externen zertifizierten Laborpartnern arbeiten, brauchen keine gesonderte Laborversicherung. In diesem Fall gilt die Standardberufshaftpflicht ohne Erweiterung.
Ärzteversichert prüft für Praxen mit eigenem Labor, ob die bestehende Berufshaftpflicht den Laborbereich ausreichend abdeckt oder eine Erweiterung erforderlich ist.
Das Praxis-Labor braucht eine Berufshaftpflicht, die Labordiagnostik explizit einschließt, sowie eine Sachversicherung für die Laborausstattung. Fehlende Laborabdeckung ist eine häufige Versicherungslücke.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →