Eine Tagesklinik benötigt eine spezialisierte Betriebshaftpflichtversicherung für den stationären Kurzzeitbetrieb, eine umfassende Berufshaftpflicht für alle behandelnden Ärzte und nichtärztlichen Fachkräfte sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die bei Ausfällen die hohen Fixkosten des klinischen Betriebs absichert.

Hintergrund

Tageskliniken behandeln Patienten mit diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, die eine mehrstündige Überwachung erfordern, aber keine vollstationäre Aufnahme. Das Risikoprofil liegt zwischen ambulanter Praxis und Krankenhaus. Für alle im Betrieb tätigen Ärzte, Pflegekräfte und Therapeuten müssen klare Versicherungsregelungen bestehen, da Haftungsansprüche sowohl den Träger als auch einzelne Behandler betreffen können.

Wann gilt das nicht?

Tageskliniken, die als Abteilung eines zugelassenen Krankenhauses betrieben werden, sind in der Regel über die Krankenhausträgerversicherung abgesichert. Selbstständige Tageskliniken benötigen eigene umfassende Policen.

Ärzteversichert berät Betreiber von Tageskliniken bei der Strukturierung des gesamten Versicherungspakets, das neben Haftpflicht auch Sach-, Cyber- und Rechtsschutzversicherung umfassen sollte.

Eine Tagesklinik braucht Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht für alle Behandler und eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Der Versicherungsumfang muss dem klinischen Risikoprofil entsprechen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →