Medizingeräte in der Arztpraxis sollten durch eine Maschinenbruchversicherung und eine Praxisinhaltsversicherung abgesichert sein, da technische Defekte an Ultraschallgeräten, EKG-Systemen oder Endoskopen Reparaturkosten von mehreren tausend bis zehntausend Euro verursachen können.
Hintergrund
Die Praxisinhaltsversicherung deckt Schäden durch Feuer, Diebstahl und Leitungswasser, schützt jedoch nicht vor rein technischen Defekten wie Elektronikschäden oder Bedienungsfehlern. Genau hier setzt die Maschinenbruchversicherung an, die Geräteschäden durch Kurzschluss, Bedienungsfehler, Materialversagen und mechanische Schäden übernimmt. Für teure Einzelgeräte wie MRT oder CT ist eine eigenständige Geräteversicherung mit Allgefahrendeckung empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
Einfache Geräte mit niedrigem Wert wie Blutdruckmanschetten oder einfache Diagnosegeräte sind oft in der Praxisinhaltsversicherung ausreichend mitversichert. Geräte, die über Leasingverträge finanziert werden, können vom Leasinggeber separat versichert sein.
Ärzteversichert prüft, welche Medizingeräte welchen Versicherungsschutz benötigen, und erstellt ein passendes Geräteversicherungskonzept für die Praxis.
Medizingeräte brauchen neben der Praxisinhaltsversicherung eine Maschinenbruchversicherung für technische Defekte. Hochwertige Einzelgeräte sollten zusätzlich mit einer Allgefahrendeckung versichert werden.
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