Eine Physiotherapie-Praxis benötigt für jeden behandelnden Therapeuten eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Praxisinhaltsversicherung für Geräte und Einrichtung sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung für den Fall von Krankheit oder Praxisausfall.

Hintergrund

Physiotherapeutische Behandlungen beinhalten physische Eingriffe am Patienten, die zu Verletzungen führen können. Haftungsansprüche wegen Behandlungsschäden, Stürzen in der Praxis oder falsch angewendeten Techniken sind nicht selten. Die Berufshaftpflicht sollte alle in der Praxis tätigen Therapeuten einschließen, auch Aushilfen. Für Praxen mit teuren Geräten wie Stoßwellentherapie oder Trainingsgeräten ist eine gesonderte Maschinenversicherung empfehlenswert.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Physiotherapeuten in einer Klinik oder einem medizinischen Versorgungszentrum sind in der Regel über den Arbeitgeber abgesichert und benötigen keine eigene Berufshaftpflicht.

Ärzteversichert unterstützt auch Praxen im therapeutischen Bereich, die von Ärzten geführt oder angegliedert werden, bei der vollständigen Absicherung aller Tätigkeitsfelder.

Physiotherapie-Praxen brauchen Berufshaftpflicht für jeden Therapeuten, eine Praxisinhaltsversicherung und Betriebsunterbrechungsschutz. Fehlende Einzelabsicherung angestellter Therapeuten ist ein häufiges Risiko.

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