Reha-Kliniken benötigen eine umfassende Betriebshaftpflicht für den gesamten Klinikbetrieb, eine Berufshaftpflicht für alle medizinischen und therapeutischen Fachkräfte sowie eine spezifische Absicherung gegen Stürze, Sturzfolgeschäden und Pflegefehler.
Hintergrund
Reha-Kliniken behandeln häufig ältere, bewegungseingeschränkte Patienten, was das Sturzrisiko erhöht und zu häufigen Haftungsansprüchen führt. Neben der Haftpflicht sind Gebäude-, Inventar- und technische Anlagenversicherungen notwendig, da Reha-Einrichtungen über kostspielige Therapiegeräte verfügen. Cyber-Versicherung ist zunehmend wichtig, da Patientendaten und Abrechnungssysteme digital verwaltet werden.
Wann gilt das nicht?
Stationäre Reha-Einrichtungen, die als Fachabteilung eines Krankenhauses geführt werden, sind in der Regel über die Trägerhaftpflicht mitversichert. Ambulante Reha-Einrichtungen ohne Übernachtungsbetrieb haben ein niedrigeres Risikoprofil und können mit schlankeren Paketen auskommen.
Ärzteversichert bietet auch für komplexe stationäre Einrichtungen wie Reha-Kliniken strukturierte Versicherungskonzepte an, die alle Risikoebenen abdecken.
Reha-Kliniken brauchen Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht für alle Behandler, Sachversicherung für Therapiegeräte und Cyber-Versicherung. Das erhöhte Sturzrisiko macht eine hochwertige Haftpflicht unabdingbar.
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