Ab 2026 müssen Arztpraxen beim Mahnwesen verstärkt auf die Anforderungen des digitalen Rechnungsversands achten, da der gesetzliche Rahmen für elektronische Rechnungen und Mahnungen weiterentwickelt wurde und Formfehler zur Unwirksamkeit von Mahnungen führen können.
Hintergrund
Das Mahnwesen in der Arztpraxis folgt den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln des BGB. Eine wirksame Mahnung setzt eine fällige und einredefreie Forderung voraus. Bei Privatpatienten gilt nach Rechnungsstellung eine Zahlungsfrist von 30 Tagen; danach tritt Verzug ein, und Verzugszinsen können berechnet werden. Die Anpassung der gesetzlichen Verzugszinssätze durch die Europäische Zentralbank beeinflusst regelmäßig die Höhe erzielbarer Verzugszinsen.
Wann gilt das nicht?
Für Kassenpatienten gelten die Abrechnungsregeln der KV; das klassische privatrechtliche Mahnwesen entfällt hier. Bei Selbstzahlerleistungen und IGeL-Angeboten gelten hingegen die allgemeinen Regelungen des bürgerlichen Rechts.
Ärzteversichert empfiehlt, Mahnprozesse in der Praxis zu standardisieren und rechtlich abzusichern, damit offene Honorarforderungen effizient und rechtssicher beigetrieben werden können.
2026 bringt vor allem Anforderungen an digitale Rechnungen und aktualisierte Verzugszinssätze. Arztpraxen sollten ihre Mahnprozesse regelmäßig überprüfen und an aktuelle Vorgaben anpassen.
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