Erfahrene Praxisinhaber empfehlen für das Mahnwesen ein dreistufiges System: eine freundliche Zahlungserinnerung nach 14 Tagen, eine formale Mahnung mit Fristsetzung nach 30 Tagen und bei Nichtreaktion die Übergabe an einen Inkassodienst oder das gerichtliche Mahnverfahren.
Hintergrund
Der persönliche Ton in der ersten Erinnerung schont die Arzt-Patienten-Beziehung und führt erfahrungsgemäß in über 70 Prozent der Fälle zur Zahlung. Praxen, die konsequent und zeitnah mahnen, verzeichnen deutlich niedrigere Forderungsausfälle als Praxen, die das Mahnwesen vernachlässigen. Viele Ärzte nutzen heute Software-Lösungen, die Mahnungen automatisch generieren und versenden.
Wann gilt das nicht?
Bei sozial schwachen Patienten oder bekannten persönlichen Härtefällen ist eine individuelle Regelung wie Ratenzahlung sinnvoller als ein formales Mahnverfahren. Bei Kassenpatienten entfällt das privatrechtliche Mahnwesen ohnehin.
Ärzteversichert informiert Praxisinhaber über geeignete Softwarelösungen und rechtssichere Mahnprozesse, die sowohl effizient als auch patientenfreundlich sind.
Die wirksamste Strategie im Mahnwesen ist ein dreistufiges System: freundliche Erinnerung, formale Mahnung und konsequentes Nachfassen. Frühzeitiges Handeln halbiert erfahrungsgemäß die Ausfallquote.
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