Ab 2026 werden für medizinische Sachverständige strengere Qualifikationsanforderungen diskutiert, und die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) soll an die gestiegenen Stundensätze im ärztlichen Bereich angepasst werden.
Hintergrund
Ärzte, die als gerichtliche oder behördliche Sachverständige tätig sind, müssen ihre Eignung regelmäßig nachweisen und Fortbildungsanforderungen erfüllen. Das JVEG regelt die Vergütung für gerichtlich beauftragte Gutachten; die Stundensätze wurden zuletzt 2021 angehoben und stehen 2026 erneut zur Revision an. Ärzte als Sachverständige benötigen eine gesonderte Berufshaftpflicht für gutachterliche Tätigkeiten, da diese von der regulären Behandlungshaftpflicht nicht abgedeckt ist.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich für private Auftraggeber wie Versicherungen oder Arbeitgeber Gutachten erstellen, unterliegen nicht dem JVEG, sondern frei verhandelbaren Honorarvereinbarungen.
Ärzteversichert informiert Ärzte, die eine Tätigkeit als Sachverständiger anstreben, über die notwendige Erweiterung ihrer Berufshaftpflicht auf den Gutachterbereich.
2026 sind für medizinische Sachverständige neue Qualifikationsanforderungen und eine JVEG-Anpassung zu erwarten. Für Gutachtertätigkeit ist eine gesonderte Berufshaftpflicht unverzichtbar.
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