Ärzte mit Erfahrung als medizinische Sachverständige empfehlen, frühzeitig eine spezifische Gutachter-Berufshaftpflicht abzuschließen und eine anerkannte Gutachterausbildung zu absolvieren, da Fehler in Gutachten erhebliche Haftungsrisiken begründen können.
Hintergrund
Die Sachverständigentätigkeit unterscheidet sich grundlegend von der Behandlungstätigkeit. Gutachter müssen neutral, methodisch fundiert und rechtssicher formulieren. Viele Ärzte unterschätzen die Haftungsrisiken falscher Gutachten, die zu Fehlurteilen oder Fehlbescheiden führen können. Eine separate Gutachter-Berufshaftpflicht ist notwendig, da reguläre Behandlungshaftpflichten Gutachtertätigkeiten nicht abdecken.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die nur gelegentlich und für bekannte Auftraggeber Atteste oder einfache ärztliche Bescheinigungen ausstellen, benötigen keine gesonderte Gutachter-Berufshaftpflicht, da diese Tätigkeiten durch die reguläre Berufshaftpflicht abgedeckt sind.
Ärzteversichert informiert Ärzte, die in die Sachverständigentätigkeit einsteigen möchten, über den korrekten Versicherungsschutz und die notwendigen Qualifikationen.
Für medizinische Sachverständige ist eine separate Gutachter-Berufshaftpflicht und eine strukturierte Gutachterausbildung unverzichtbar. Reguläre Behandlungshaftpflichten decken Gutachtertätigkeiten nicht ab.
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