Die Tätigkeit als ärztlicher Medizinprodukteberater bietet interessante Einblicke in neue Technologien und ein attraktives Zusatzeinkommen, birgt aber Interessenkonfliktrisiken im Verhältnis zu Patienten und eigenständige Haftungsrisiken aus der Beratertätigkeit.

Hintergrund

Als Vorteile gelten frühzeitiger Zugang zu innovativen Medizinprodukten, ein Netzwerk in der Medizintechnikbranche und ein lukratives Honorar für Schulungen und Beratungen. Die Nachteile liegen in möglichen Interessenkonflikten, wenn der beratene Arzt gleichzeitig Patienten mit diesen Produkten behandelt, sowie in den Offenlegungspflichten gegenüber Patienten nach dem Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen.

Wann gilt das nicht?

Bei rein wissenschaftlicher Mitwirkung in klinischen Studien ohne kommerzielle Beratertätigkeit gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen. Diese Tätigkeiten unterliegen den Regeln der guten klinischen Praxis und nicht dem Medizinprodukteberater-Recht.

Ärzteversichert berät Ärzte, die eine Nebentätigkeit als Medizinprodukteberater aufnehmen möchten, zu den rechtlichen Anforderungen und dem notwendigen Versicherungsschutz.

Als Medizinprodukteberater profitieren Ärzte von Zusatzeinkommen und Produktnähe, müssen aber Interessenkonflikte gegenüber Patienten offenlegen und eine eigenständige Haftpflicht für die Beratertätigkeit abschließen.

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