Der MFA-Tarifvertrag 2026 sieht Gehaltserhöhungen von mehreren Prozent vor, die Arztpraxen als Arbeitgeber verbindlich umsetzen müssen, sofern sie tarifgebunden oder an den TV MFA angelehnt entlohnen.
Hintergrund
Der Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte wird zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe und dem VdAA verhandelt. Für 2026 sind Stufenerhöhungen und lineare Anpassungen geplant, die auf die allgemeine Lohnentwicklung und die gestiegenen Lebenshaltungskosten reagieren. Praxisinhaber sollten die neuen Gehaltsgrenzen kennen und in ihre Finanzplanung einbeziehen, da Unterschreitungen des Tarifgehalts arbeitsrechtliche Konsequenzen haben können.
Wann gilt das nicht?
Praxen, die nicht tarifgebunden sind und Gehälter individuell vereinbaren, sind nicht direkt verpflichtet, den Tarifvertrag anzuwenden. In der Praxis orientieren sich jedoch viele Vereinbarungen am Tarifvertrag als Referenz.
Ärzteversichert empfiehlt, die steigenden Personalkosten durch MFA-Tarifanpassungen in der jährlichen Praxisfinanzplanung zu berücksichtigen.
Der MFA-Tarifvertrag 2026 bringt Gehaltserhöhungen, die tarifgebundene Arztpraxen verbindlich umsetzen müssen. Steigende Personalkosten sollten in der Praxisfinanzplanung frühzeitig eingeplant werden.
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