Ärzte, die eine Bürgschaft statt einer Barkaution für ihre Praxisräume gestellt haben, berichten, dass dies besonders bei der Praxisgründung eine spürbare Liquiditätsentlastung war und die frei gewordenen Mittel direkt in Praxisausstattung investiert werden konnten.
Hintergrund
Der praktischste Tipp ist, schon bei der Mietvertragsverhandlung das Thema Bürgschaft anzusprechen und einen seriösen Bürgschaftsanbieter zu recherchieren. Banken, Kreditversicherungen und spezialisierte Finanzdienstleister bieten Mietkautionsbürgschaften an. Die Jahresprämie von etwa 1 bis 2 Prozent der Kautionshöhe ist als Betriebsausgabe steuerlich abziehbar. Wichtig ist, dass die Bürgschaft unbefristet oder mit Verlängerungsoption ausgestellt wird.
Wann gilt das nicht?
Wenn ein Vermieter explizit Barkaution verlangt und keine Bürgschaft akzeptiert, bleibt keine Alternative. Bei sehr kurzen Mietlaufzeiten von unter zwei Jahren kann eine Barkaution günstiger sein als die laufenden Bürgschaftskosten.
Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Auswahl des optimalen Kautionsmodells für ihre spezifische Praxissituation und steuerliche Gestaltung.
Eine Bürgschaft statt Barkaution für Praxisräume schont die Gründungsliquidität erheblich. Die Bürgschaftsprämien sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und meist günstiger als der Zinsverlust auf geblocktem Kapital.
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