2026 sollten Praxisinhaber bei bestehenden und neuen Mietverträgen für Praxisräume insbesondere Indexierungsklauseln und energetische Modernisierungsvereinbarungen überprüfen, da diese zu unkontrollierten Mietsteigerungen oder unerwarteten Kostenbeteiligungen führen können.

Hintergrund

Gewerbemietverträge für Praxisräume werden häufig mit Indexierungsklauseln abgeschlossen, die Mieterhöhungen an den Verbraucherpreisindex koppeln. In Phasen hoher Inflation können sich diese Klauseln stark auf die Praxiskosten auswirken. Gleichzeitig erfordern neue EU-Anforderungen zur Energieeffizienz von Gebäuden zunehmend Modernisierungsmaßnahmen, deren Kosten vertraglich auf Mieter umgelegt werden können.

Wann gilt das nicht?

Kurzfristige Mietverträge mit festen Laufzeiten ohne Indexierung sind von diesen Entwicklungen nicht direkt betroffen. Praxen, die eigene Räumlichkeiten besitzen, sind von Mietpreissteigerungen unabhängig.

Ärzteversichert empfiehlt, Praxismietverträge vor Unterzeichnung oder bei Verlängerung von einem spezialisierten Anwalt für Miet- und Arztrecht prüfen zu lassen.

2026 müssen Praxismietverträge auf Indexierungsklauseln und Energiemodernisierungspflichten geprüft werden. Unkontrollierte Mietsteigerungen gefährden die langfristige Praxisfinanzierung.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →