Ärzte mit Erfahrung in der Praxisanmietung empfehlen, Mietverträge mit langen Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren und mehrfachen Verlängerungsoptionen abzuschließen, um Planungssicherheit und Schutz vor Verdrängung zu erhalten.
Hintergrund
Wichtige Verhandlungspunkte sind Indexierungsobergrenzen, die jährliche Mieterhöhungen auf einen Maximalprozentsatz begrenzen, sowie klare Regelungen zu Schönheitsreparaturen und Instandhaltungspflichten. Viele Ärzte bereuen im Nachhinein, keine ausreichend langen Verlängerungsoptionen verhandelt zu haben, da ein erzwungener Standortwechsel Patientenverluste und hohe Umzugskosten verursacht. Ein Fachanwalt für Mietrecht sollte jeden Praxismietvertrag vor Unterzeichnung prüfen.
Wann gilt das nicht?
In Pilotregionen oder bei unsicherem Praxiskonzept sind kürzere Mietlaufzeiten mit Verlängerungsoptionen sinnvoller. Praxen in flexiblen Bürogemeinschaften oder Shared-Space-Modellen haben andere Vertragsstrukturen.
Ärzteversichert begleitet Ärzte bei Praxisgründung und Standortentscheidung und empfiehlt geeignete Fachberater für Miet- und Arztrecht.
Praxismietverträge sollten 10 bis 15 Jahre Laufzeit mit Verlängerungsoptionen und Indexierungsobergrenzen haben. Rechtliche Prüfung vor Unterzeichnung durch einen Fachanwalt für Mietrecht ist Pflicht.
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