Praxisinhaber mit Minijob-Personal berichten, dass die konsequente Überwachung der Verdienstgrenzen und die rechtzeitige Anpassung bei Grenzerhöhungen teure Sozialversicherungsnachzahlungen und Bußgelder von der Minijob-Zentrale vermeiden.

Hintergrund

Ein häufiger Fehler ist, dass die Minijob-Grenze im Laufe des Jahres überschritten wird, ohne dass eine Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erfolgt. Dies kann bei Betriebsprüfungen zu erheblichen Nachforderungen führen. Die Minijob-Zentrale bietet kostenfreie Beratung an. Ein Lohnbuchhaltungssystem, das automatisch bei Überschreitung warnt, ist für Praxen mit Minijob-Personal unverzichtbar.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die selbst auf Minijob-Basis tätig sind, müssen die Grenze für die eigene Tätigkeit im Auge behalten. Im Rahmen des Hauptberufs als niedergelassener Arzt spielen Minijob-Regelungen für die eigene Absicherung keine Rolle.

Ärzteversichert empfiehlt, bei Minijob-Beschäftigung in der Praxis auf professionelle Lohnbuchhaltung zu setzen, um Compliance-Risiken zu minimieren.

Die Überschreitung der Minijob-Grenze ohne Umstellung auf Sozialversicherungspflicht ist ein häufiger und teurer Fehler. Regelmäßige Überprüfung und ein Warnsystem im Lohnbuchhaltungsprogramm sind unverzichtbar.

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