2026 werden die steuerfreien Höchstbeträge für betriebliche Altersvorsorge und Direktversicherungen in Arztpraxen angepasst, was Praxisinhabern erweiterte Möglichkeiten zur attraktiven und steuereffizienten Mitarbeiterabsicherung bietet.

Hintergrund

Arztpraxen als Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern betriebliche Altersvorsorge über Direktversicherungen, Pensionskassen oder Unterstützungskassen anbieten. Die steuerfreien Einzahlungsgrenzen werden jährlich angepasst. Eine gut strukturierte Mitarbeiterabsicherung stärkt die Bindung qualifizierter MFA und ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil bei der Personalgewinnung im Gesundheitswesen.

Wann gilt das nicht?

Praxen in der Anfangsphase mit angespannter Liquidität können die vollständige Arbeitgeberbeteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge schrittweise aufbauen. Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss bei neuen bAV-Verträgen ist jedoch Pflicht.

Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der Gestaltung eines attraktiven Mitarbeiterabsicherungspakets, das sowohl die Praxisliquidität schont als auch Mitarbeiter langfristig bindet.

2026 bieten erweiterte steuerfreie Grenzen bei betrieblicher Altersvorsorge Arztpraxen neue Möglichkeiten zur Mitarbeiterbindung. Direktversicherungen und Pensionskassen sind die gängigsten Instrumente.

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