2026 passen Berufsgenossenschaften im Gesundheitswesen, insbesondere die BGW, ihre Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an, was für Arztpraxen als Arbeitgeber je nach Branchenentwicklung zu Beitragsänderungen führen kann.
Hintergrund
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Arztpraxen Pflicht. Sie deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Darüber hinaus können Praxen eine private Gruppenunfallversicherung abschließen, die höhere Leistungen bei bleibenden Schäden bietet und auch Unfälle in der Freizeit absichert. Dies ist ein attraktiver Benefit für Mitarbeiter.
Wann gilt das nicht?
Minijob-Beschäftigte sind ebenfalls über die BGW gesetzlich unfallversichert. Für freie Mitarbeiter ohne Arbeitnehmerstatus müssen separate Regelungen getroffen werden.
Ärzteversichert hilft Praxisinhabern bei der Auswahl einer passenden Gruppenunfallversicherung, die die gesetzliche Pflichtversicherung sinnvoll ergänzt.
2026 können BGW-Beiträge für Arztpraxen angepasst werden. Eine private Gruppenunfallversicherung ergänzt die gesetzliche Pflichtversicherung und ist ein attraktiver Mitarbeiterbenefit.
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