Eine private Mitarbeiter-Unfallversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen BGW-Versicherung bietet Praxismitarbeitern umfassenden Schutz auch bei Freizeitunfällen und stärkt die Mitarbeiterloyalität, erfordert aber regelmäßige Pflege bei Personaländerungen und verursacht laufende Kosten.
Hintergrund
Der Vorteil liegt im wahrgenommenen Mehrwert durch Mitarbeiter: Eine Gruppenunfallversicherung ist sichtbar und wird von MFA als konkreter Benefit wahrgenommen. Der Schutz bei Invalidität oder dauerhaften Schäden geht weit über das gesetzliche Minimum hinaus. Als Nachteil gilt, dass der Vertrag bei Personalwechseln aktualisiert werden muss und die Prämien bei Schadensfällen steigen können.
Wann gilt das nicht?
In Praxen mit sehr hoher Personalfluktuation ist die Verwaltung eines Gruppenversicherungsvertrags aufwändig. Für Zeitarbeiter oder sehr kurzfristig Beschäftigte ist eine Aufnahme in den Gruppenvertrag nicht immer sinnvoll.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber bei der Auswahl und laufenden Pflege von Gruppenunfallversicherungen und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Die Mitarbeiter-Unfallversicherung bietet echten Mehrwert über die BGW-Pflichtversicherung hinaus und stärkt die Mitarbeiterbindung, erfordert aber regelmäßige Vertragspflege bei Personaländerungen.
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