2026 werden die Regelungen zur finanziellen Unterstützung niedergelassener Ärztinnen während der Mutterschutzfristen verbessert, insbesondere hinsichtlich der Erstattung von Vertretungskosten und der Absicherung des Praxiseinkommens.
Hintergrund
Niedergelassene Ärztinnen sind von den gesetzlichen Mutterschutzregelungen anders betroffen als angestellte Ärztinnen. Da keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber erfolgt, muss das Einkommen über Krankentagegeld, Mutterschaftsgeld und private Absicherung gesichert werden. Vertretungskosten können über spezielle Vertreterfonds einiger KVen erstattet werden. Diese Erstattungsregelungen werden 2026 in mehreren KV-Bereichen ausgeweitet und vereinfacht.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärztinnen im Krankenhaus oder MVZ sind vollständig durch das Mutterschutzgesetz und die gesetzlichen Mutterschaftsleistungen des Arbeitgebers abgesichert und von diesen Änderungen weniger betroffen.
Ärzteversichert berät niedergelassene Ärztinnen über alle Möglichkeiten der Einkommensabsicherung während der Schwangerschaft und Mutterschutzfristen.
2026 verbessern sich die Vertretungskostenerstattungen für niedergelassene Ärztinnen während der Mutterschutzfristen. Ergänzend bleibt eine private Einkommensabsicherung durch Krankentagegeld unerlässlich.
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