Ärztinnen mit Erfahrungen in der Praxisführung während der Schwangerschaft empfehlen, Mutterschutz- und Elternzeitplanung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Termin zu beginnen, eine Vertretungsregelung mit einem Kollegen zu treffen und private Absicherungen rechtzeitig zu aktualisieren.

Hintergrund

Niedergelassene Ärztinnen müssen frühzeitig klären, wer die Praxis während der gesetzlichen Schutzfristen von mindestens acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt führt. Ein Vertretervertrag mit einem approbierten Arzt ist rechtlich und haftungsrechtlich erforderlich. Krankentagegeld und eine gut gewählte Berufsunfähigkeitsversicherung sichern das Einkommen in dieser Phase. Der KV-Vertreterfonds sollte vorab bei der zuständigen KV beantragt werden.

Wann gilt das nicht?

Ärztinnen, die kurz vor dem Mutterschutz ohnehin eine Praxisübergabe planen, benötigen keine aufwändige Vertretungsorganisation. Angestellte Ärztinnen in Kliniken sind durch das Mutterschutzgesetz vollständig abgesichert.

Ärzteversichert unterstützt Ärztinnen bei der Überprüfung und Anpassung ihrer privaten Absicherung vor dem Mutterschutz, insbesondere bei Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ärztinnen sollten Mutterschutzplanung mindestens sechs Monate vorher beginnen, eine Praxisvertretung sicherstellen und Krankentagegeld sowie BU-Schutz rechtzeitig auf Ausreichkeit prüfen.

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