Mutterschutz bietet Ärztinnen eine wichtige gesundheitliche Schutzzeit rund um die Geburt und sichert das Recht auf Wiederaufnahme der Tätigkeit, stellt niedergelassene Ärztinnen aber vor die Herausforderung der Praxisorganisation und Einkommenssicherung ohne Arbeitgeberzahlungen.
Hintergrund
Für angestellte Ärztinnen überwiegen die Vorteile: volle Lohnfortzahlung, Beschäftigungsverbot in Risikobereichen und gesetzlicher Kündigungsschutz. Für niedergelassene Ärztinnen ist die Situation komplexer, da sie die Praxisführung durch einen Vertreter sicherstellen und das Einkommen privat absichern müssen. Ohne rechtzeitige Planung können erhebliche Einkommenseinbußen entstehen.
Wann gilt das nicht?
Ärztinnen, die nur sehr geringe privatärztliche Einnahmen haben und im Wesentlichen auf GKV-Einnahmen angewiesen sind, können die KV-Vertretungsfinanzierung in Anspruch nehmen und haben einen einfacheren Schutzrahmen.
Ärzteversichert berät Ärztinnen umfassend zu Einkommensabsicherung und Praxisschutz während des Mutterschutzes und in der Elternzeit.
Mutterschutz ist für angestellte Ärztinnen umfassend geregelt. Niedergelassene Ärztinnen müssen Vertretung und Einkommensabsicherung eigenverantwortlich planen und können sich dabei auf Krankentagegeld und KV-Vertretungsleistungen stützen.
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