2026 werden die Risikobeurteilungspflichten für schwangere Praxismitarbeiterinnen, insbesondere im Bereich Infektionsschutz und Strahlenexposition, präzisiert, was Praxisinhaber zu einer aktuellen und dokumentierten Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.

Hintergrund

Das Mutterschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. In Arztpraxen sind dabei Infektionsrisiken, Nadelstichverletzungen, Strahlungsquellen und körperlich belastende Tätigkeiten zu berücksichtigen. Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung können zu Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen führen. Eine Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung sollte in jeder Praxis vorhanden sein.

Wann gilt das nicht?

Für Praxen ohne schwangere Mitarbeiterinnen gelten diese Pflichten erst, wenn eine Schwangerschaft bekannt gegeben wird. Dennoch sollte die Gefährdungsbeurteilungsvorlage vorbereitet sein.

Ärzteversichert empfiehlt, eine Muster-Gefährdungsbeurteilung für den Praxisbetrieb zu entwickeln, die bei Bedarf schnell angewendet werden kann und alle relevanten Risikobereiche abdeckt.

2026 werden Risikobeurteilungspflichten für schwangere Praxismitarbeiterinnen präzisiert. Praxisinhaber sollten eine fertige Gefährdungsbeurteilungsvorlage bereithalten, um bei Bekanntgabe sofort handeln zu können.

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