Praxisinhaber berichten, dass eine frühzeitige Kommunikation mit der Krankenkasse der Mitarbeiterin und die sorgfältige Dokumentation aller Gehaltszahlungen die Erstattung des Arbeitgeberzuschusses erheblich beschleunigt.
Hintergrund
Ein häufiger Fehler ist, den Erstattungsantrag erst nach Ende der Mutterschutzfrist zu stellen, obwohl eine frühere Beantragung möglich und sinnvoll ist. Die Krankenkassen benötigen Nachweise über das durchschnittliche Nettogehalt der letzten drei Monate vor Mutterschutzbeginn. Eine gute Lohnbuchhaltung mit vollständiger Dokumentation beschleunigt den Prozess erheblich. Online-Portale der meisten GKV ermöglichen heute eine volldigitale Antragstellung.
Wann gilt das nicht?
Bei privat versicherten Mitarbeiterinnen gelten andere Antragsverfahren über das Bundesversicherungsamt. Diese sollten frühzeitig auf die verschiedenen Wege hingewiesen werden.
Ärzteversichert empfiehlt, die Verwaltungsabläufe rund um Mutterschaftsgeld in der Praxis klar zu definieren, um Fehler und Verzögerungen bei der Erstattung zu vermeiden.
Den Erstattungsantrag für das Mutterschaftsgeld frühzeitig zu stellen und das Nettogehalt der letzten drei Monate sorgfältig zu dokumentieren, beschleunigt die GKV-Erstattung erheblich.
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