2026 überarbeiten mehrere PKV-Anbieter ihre Tarife bezüglich der Erstattung von Naturheilverfahren: Gut belegte Methoden wie Akupunktur und Heilpraktikertherapien werden häufiger erstattet, während Verfahren ohne ausreichende Wirksamkeitsbelege aus dem Leistungskatalog herausgenommen werden.

Hintergrund

Die Erstattung von Naturheilverfahren in der PKV ist tarifabhängig und variiert erheblich. Naturheilkundliche Behandlungen wie Akupunktur, Phytotherapie oder Homöopathie sind je nach Tarif teilweise oder vollständig erstattungsfähig. 2026 orientieren sich mehr Tarife an wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweisen, was dazu führt, dass Homöopathie in vielen Tarifen nicht mehr erstattet wird, während evidenzbasierte Naturheilmethoden gestärkt werden.

Wann gilt das nicht?

PKV-Versicherte mit älteren Bestands-tarifen, die vor 2026 abgeschlossen wurden, behalten in der Regel ihre bestehenden Leistungsansprüche. Tarifwechsel oder Neuabschlüsse können zu geänderten Leistungsmerkmalen führen.

Ärzteversichert hilft Ärzten, ihren PKV-Tarif im Hinblick auf Naturheilverfahren zu analysieren und bei Bedarf zu optimieren.

2026 werden PKV-Tarife bei Naturheilverfahren selektiver: Evidenzbasierte Methoden werden häufiger erstattet, Homöopathie und nicht belegte Verfahren seltener. Tarifprüfung ist empfehlenswert.

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