2026 werden Nebentätigkeiten von Ärzten durch schärfere steuerliche Erfassungspflichten und neue sozialversicherungsrechtliche Regelungen stärker kontrolliert, insbesondere bei Tätigkeiten als Gutachter, Online-Berater oder in internationalen Projekten.

Hintergrund

Ärzte mit Nebentätigkeiten müssen diese steuerlich vollständig deklarieren und sozialversicherungsrechtlich korrekt einordnen. Gutachtertätigkeiten, Vorträge, Beratertätigkeiten für Pharmaunternehmen und Online-Konsultationen sind Nebentätigkeiten, die der Einkommensteuer unterliegen. Für angestellte Ärzte gilt zusätzlich das Erfordernis der Genehmigung durch den Arbeitgeber. 2026 werden die Meldepflichten bei Plattformtätigkeiten durch die EU-Plattformsteuerrichtlinie (DAC7) schärfer.

Wann gilt das nicht?

Ehrenamtliche ärztliche Tätigkeit bis zu bestimmten Freibetragsgrenzen bleibt steuerfrei. Reine Fortbildungsteilnahme oder wissenschaftliche Publikationen ohne Vergütung sind keine Nebentätigkeit im steuerlichen Sinne.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten mit Nebentätigkeiten, die Absicherung dieser Tätigkeiten zu überprüfen, insbesondere ob die Berufshaftpflicht Nebentätigkeiten einschließt.

2026 werden Nebentätigkeiten von Ärzten durch schärfere Meldepflichten und steuerliche Erfassungsregeln stärker kontrolliert. Eine Prüfung, ob die Berufshaftpflicht Nebentätigkeiten einschließt, ist unerlässlich.

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