Ärzte, die erfolgreich Nebentätigkeiten ausüben, berichten übereinstimmend, dass eine frühzeitige schriftliche Genehmigung des Arbeitgebers und eine saubere buchhalterische Trennung von Haupt- und Nebeneinkommen die häufigsten Fehler vermeiden.

Hintergrund

Ein verbreiteter Fehler ist, Gutachteraufträge oder Vortragshonorare ohne Genehmigung anzunehmen und erst nachträglich mit dem Arbeitgeber zu klären. Ärzte mit Kassenzulassung müssen zudem prüfen, ob Nebentätigkeiten ihre Zulassung gefährden, insbesondere wenn sie für Wettbewerber oder Pharmaunternehmen tätig werden. Separate Konten und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Nebentätigkeiten erleichtern die Steuererklärung erheblich.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in freier Niederlassung ohne Anstellungsverhältnis benötigen keine Arbeitgeberzustimmung, müssen aber Nebentätigkeiten dennoch sozialversicherungsrechtlich und steuerlich korrekt einordnen.

Ärzteversichert empfiehlt, vor Aufnahme jeder Nebentätigkeit den Haftpflichtversicherungsschutz zu prüfen, da viele Policen Nebentätigkeiten nur bei expliziter Einbeziehung abdecken.

Arbeitgeberzustimmung vorab einholen, separate Buchhaltung führen und Haftpflichtschutz prüfen sind die drei wichtigsten Tipps erfahrener Ärzte zur Absicherung von Nebentätigkeiten.

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