Notärzte mit langjähriger Erfahrung betonen, dass die schriftliche Bestätigung des Versicherungsschutzes durch den Rettungsdienstträger vor dem ersten Einsatz ein unverzichtbarer Schritt ist, der von vielen Ärzten vernachlässigt wird.
Hintergrund
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, die Berufshaftpflicht der Stammpraxis decke automatisch alle Notarzttätigkeiten ab. In vielen Tarifen sind Tätigkeiten außerhalb der Praxis nur mit expliziter Klausel eingeschlossen. Praxisinhabende Notärzte müssen zudem sicherstellen, dass ihre Berufshaftpflicht Schäden abdeckt, die im Notarztdienst entstehen, falls der Träger auf Regress besteht. Erfahrene Notärzte empfehlen außerdem, die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung auf die erhöhten Risiken im Rettungsdienst abzustimmen.
Wann gilt das nicht?
Notärzte, die ausschließlich bei kommunalen Rettungsdiensten mit klarer Betriebshaftpflicht tätig sind und keine eigene Praxis betreiben, sind in der Regel vollständig über den Träger abgesichert.
Ärzteversichert überprüft für Notärzte die bestehenden Versicherungsverträge auf Vollständigkeit und identifiziert spezifische Deckungslücken im Notarztbereich.
Schriftliche Trägerhaftpflichtbestätigung vor dem ersten Einsatz einholen und eigene Berufshaftpflicht auf Notarzttätigkeiten prüfen lassen sind die wichtigsten Tipps erfahrener Notärzte.
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