Eine eigenständige Notarzt-Haftpflichtabsicherung schützt Ärzte vor persönlichen Schadensersatzansprüchen bei Einsätzen, bei denen die Trägerhaftpflicht nicht greift oder Regressansprüche des Trägers bestehen.

Hintergrund

Der Vorteil liegt in der lückenlosen Absicherung aller Notarzttätigkeiten, unabhängig davon, in welchem Trägerkontext der Einsatz stattfindet. Für Praxisinhaber, die nebenamtlich als Notärzte tätig sind, kann eine explizite Erweiterung ihrer Berufshaftpflicht notwendig sein. Der Nachteil ist der zusätzliche Prämienaufwand sowie die Komplexität der Abgrenzung zwischen Trägerhaftpflicht und persönlichem Deckungsbedarf. Ohne klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten im Schadensfall können Haftungslücken entstehen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Notärzte im kommunalen Rettungsdienst ohne eigene Praxis sind durch die Betriebshaftpflicht des Trägers vollständig abgesichert und benötigen keine zusätzliche eigene Notarzthaftpflicht.

Ärzteversichert analysiert für Notärzte den vollständigen Versicherungsschutz und empfiehlt passgenaue Erweiterungen der bestehenden Berufshaftpflicht.

Notarzt-Zusatzabsicherung ist für Praxisinhaber mit nebenamtlichem Notarztdienst wichtig, um Haftungslücken zu schließen. Angestellte Notärzte sind meist über den Träger ausreichend abgesichert.

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